Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §19 Abs1;Rechtssatz
Eine Einbeziehung der Investitionskosten in die erbschaftssteuerliche Bemessungsgrundlage ist nur dann zulässig, wenn der Erblasser durch den Investitionsaufwand eigenes Vermögen geschaffen oder ein Forderungsrecht erworben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002086.X01Im RIS seit
17.10.2001Zuletzt aktualisiert am
23.06.2014