RS Vwgh 2006/9/13 2002/13/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs8;

Rechtssatz

Dass der Begriff der "Sachleistung" allein nach Maßgabe der Inhalte sozialversicherungsrechtlicher Normen zu verstehen wäre, ist eine Rechtsauffassung, der beizupflichten ist, weil bei Anknüpfung des Abgabenrechtes an Vorschriften anderer Regelungskreise für eine von dem Recht, an das angeknüpft wird, abweichende Begriffsinhaltsdeutung kein Raum ist (Hinweis E 7. Dezember 1994, 93/13/0009, VwSlg 6948 F/1994).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130115.X01

Im RIS seit

20.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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