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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1 Z2 impl;Beachte
y14597; yk15174Rechtssatz
Nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen kaufmännischen Buchführung ist hinsichtlich der Kassengebarung nicht nur die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben im Kassabuch, sondern auch die tägliche Abstimmung des Istbestandes und Sollbestandes erforderlich.
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E 21.5.1965, 0166/65 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000166.X01Im RIS seit
23.07.2001