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10/10 GrundrechteNorm
ASVG §8 Abs1 Z3 litb;Rechtssatz
Es bedeutet keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn ein landwirtschaftlicher Grundbesitzer, der zugleich auch Jagdpächter ist, zweimal der Versicherungspflicht und Beitragspflicht unterliegt, während jener Jagdpächter, der nicht zugleich einen landwirtschaftlichen Besitz hat, nur einmal der Versicherungspflicht und Beitragspflicht unterworfen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000321.X07Im RIS seit
23.10.2001