RS Vwgh 1965/5/28 1540/64

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Veröffentlicht am 28.05.1965
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Einvernahme nach § 51 AVG 1950 kann die Gewährung des Parteiengehörs nach § 45 Abs 3 AVG 1950 nicht ersetzen.Die Einvernahme nach Paragraph 51, AVG 1950 kann die Gewährung des Parteiengehörs nach Paragraph 45, Absatz 3, AVG 1950 nicht ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001540.X03

Im RIS seit

14.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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