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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212 Abs1;Beachte
y12070; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1991/64Rechtssatz
Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, die Stundung einer Abgabe iSd § 3 Abs 1 BAO an eine rechtlich mögliche Bedingung (hier: an die Bedingung, daß der Bf die ihm rechtskräftig auferlegten Nebengebühren bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entrichtet) zu knüpfen (Hinweis § 230 Abs 5 BAO).Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, die Stundung einer Abgabe iSd Paragraph 3, Absatz eins, BAO an eine rechtlich mögliche Bedingung (hier: an die Bedingung, daß der Bf die ihm rechtskräftig auferlegten Nebengebühren bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entrichtet) zu knüpfen (Hinweis Paragraph 230, Absatz 5, BAO).
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E 10.6.1965, 1990/64 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001990.X01Im RIS seit
16.10.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009