RS Vwgh 1965/6/11 1651/64

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Veröffentlicht am 11.06.1965
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §77;
KriegsbeschädigtenVergünstigungsV öff Personenverkehr 1944 §1;

Rechtssatz

Die im § 77 KOVG 1957 angeführte Ermächtigung bedeutet für das Bundesministerium für soziale Verwaltung die Verpflichtung, für den Personenkreis, zu dessen Gunsten eine entsprechende Begünstigung besteht, einen der Verordnung vom 23.12.1943, Deutsches RGBL 1944 I S 5 entsprechenden Ausweis einzuführen.Die im Paragraph 77, KOVG 1957 angeführte Ermächtigung bedeutet für das Bundesministerium für soziale Verwaltung die Verpflichtung, für den Personenkreis, zu dessen Gunsten eine entsprechende Begünstigung besteht, einen der Verordnung vom 23.12.1943, Deutsches RGBL 1944 römisch eins S 5 entsprechenden Ausweis einzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001651.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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