RS Vwgh 2006/9/15 2004/04/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2006
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §59 Abs1;
GewO 1994 §127 Z15 idF 1997/I/063;
GewO 1994 §225 Abs2 Z3 idF 1997/I/063;
GewO 1994 §225 Abs4 idF 1997/I/063;
GewO 1994 §226 Abs1;
GewO 1994 §366 Abs1 Z1;
VStG §22 Abs1;
VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §44a Z1;
VStG §5 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0176 E 15. Februar 1991 RS 3 (Hier: § 44a Z. 1 statt § 44a lit. a VStG; hier: Für die Beurteilung der Verjährung für das angelastete Delikt ist der einheitliche Entschluss des Beschwerdeführers, das näher umschriebene Bauvorhaben der Wohn- und Büroanlage und den Verkauf ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung abzuwickeln, aus den Tatsachenfeststellungen des angefochtenen Bescheides hinreichend ersichtlich. Die von der belangten Behörde als "zumindest" grob fahrlässig bezeichnete subjektive Tatseite führt diesfalls nicht zur Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides.)

Stammrechtssatz

Weder die Vorschrift des § 44a lit a VStG noch jene des § 59 AVG gebietet die Feststellung im Spruch, ob dem Besch die Schuldform des Vorsatzes oder der Fahrlässigkeit zur Last fällt, wenn die verletzte Verwaltungsvorschrift keine Regelung hinsichtlich des Verschuldens enthält (Hinweis E 16.12.1987, 87/02/0146, E 28.6.1989, 88/02/0222).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Diverses Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040185.X11

Im RIS seit

07.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten