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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs12;Rechtssatz
Für die Beurteilung, ob die (Sozial-) Versicherungspflicht gegeben sei, ist es nicht entscheidend, ob die Höhe des Entgeltes etwa von der Höhe des erzielten Gewinnes abhängig gemacht wird oder ob von vornherein ein fester Betrag vereinbart worden ist. Der Annahme der Entgeltlichkeit eines Beschäftigungsverhältnisses steht auch der Umstand nicht entgegen, daß das Entgelt an den Beschäftigten nicht ausbezahlt, sondern diesem gutgeschrieben wird. (hier: Im Unternehmen einer OHG beschäftigte Gattin eines Gesellschafters)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001406.X01Im RIS seit
25.09.2001