RS Vwgh 1965/6/25 0341/65

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Veröffentlicht am 25.06.1965
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §198 Abs2;
BAO §92;
KStG 1966 §17 Abs2;

Beachte

y10351;

Rechtssatz

Für die Frage der Mindestbesteuerung einer Körperschaft (§ 17 KStG 1934) ist die Höhe des rechnerisch ermittelten Erfolgseinkommens eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache, über die bescheidmäßig abzusprechen ist.Für die Frage der Mindestbesteuerung einer Körperschaft (Paragraph 17, KStG 1934) ist die Höhe des rechnerisch ermittelten Erfolgseinkommens eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache, über die bescheidmäßig abzusprechen ist.

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E 25.6.1965, 341/65 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965000341.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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