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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198 Abs2;Beachte
y10351;Rechtssatz
Für die Frage der Mindestbesteuerung einer Körperschaft (§ 17 KStG 1934) ist die Höhe des rechnerisch ermittelten Erfolgseinkommens eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache, über die bescheidmäßig abzusprechen ist.Für die Frage der Mindestbesteuerung einer Körperschaft (Paragraph 17, KStG 1934) ist die Höhe des rechnerisch ermittelten Erfolgseinkommens eine abgabenrechtlich bedeutsame Tatsache, über die bescheidmäßig abzusprechen ist.
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E 25.6.1965, 341/65 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000341.X01Im RIS seit
02.08.2001