RS Vwgh 1965/6/25 0286/64

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Veröffentlicht am 25.06.1965
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40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Die Anführung der Einzeleinschätzungen im Spruch ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964000286.X03

Im RIS seit

05.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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