RS Vwgh 1965/6/30 1278/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1965
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/02 Gehaltsgesetz

Beachte

(Vermerk: Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung, wonach es bei der Beurteilung der Redlichkeit des Empfängers eines nicht geschuldeten Bezuges auf die subjektive Gesetzesunkenntnis des Bediensteten anzukommen hatte).

Rechtssatz

Die Redlichkeit des Empfängers eines nicht geschuldeten Bezuges (hier Kinderzulage) ist nach der objektiven Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1963001278.X02

Im RIS seit

16.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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