Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1431;Beachte
(Vermerk: Abgehen von der bisherigen Rechtsprechung, wonach es bei der Beurteilung der Redlichkeit des Empfängers eines nicht geschuldeten Bezuges auf die subjektive Gesetzesunkenntnis des Bediensteten anzukommen hatte).Rechtssatz
Die Redlichkeit des Empfängers eines nicht geschuldeten Bezuges (hier Kinderzulage) ist nach der objektiven Erkennbarkeit des Irrtums der auszahlenden Stelle zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001278.X02Im RIS seit
16.01.2002Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009