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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1431;Rechtssatz
Die durch das Fehlen von Rückersatzbestimmungen bestehende Lücke im Dienst- und Besoldungsrecht der öffentlich-rechtlichen Bediensteten ist im Wege der Analogie durch jene Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes auszufüllen, die für die Vertragsbediensteten des Bundes unmittelbar gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001278.X01Im RIS seit
16.01.2002Zuletzt aktualisiert am
28.04.2009