RS Vwgh 1965/7/2 2158/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1965
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67 Versorgungsrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1910/61 E 7. Dezember 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Der Beruf eines Juristen in der Wirtschaft ist dem eines Rechtsanwaltes annähernd sozial gleichwertig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964002158.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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