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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §273 Abs1 litb;Beachte
y15912; yk16074Rechtssatz
Ein Rechtsmittel ist auch dann zurückzuweisen, wenn sich die Abgabenbehörde trotz Vorliegens eines Zurückweisungsgrundes irrtümlich in ein Rechtsmittelverfahren eingelassen und dieses (selbst längere Zeit hindurch) fortgeführt hat.
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E 2.7.1965, 0481/65 #1 VwSlg 3306 F/1965
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000481.X01Im RIS seit
02.08.2001