RS Vwgh 1965/7/6 1865/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1965
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0822/63 E 15. Juni 1965 RS 4 (hier: Verfahrensmängel hinsichtlich Vorhalt wesentlicher Angaben im Zusammenhang mit Reihung bei Ermessensübung)

Stammrechtssatz

Die Handhabung des Wahlrechtes im Sinne der zur Anwendung gelangten Richtlinien widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001865.X03

Im RIS seit

10.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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