RS Vwgh 1965/7/6 1865/64

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Veröffentlicht am 06.07.1965
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0822/63 E 15. Juni 1965 RS 3 (hier: Verfahrensmängel hinsichtlich Vorhalt wesentlicher Angaben im Zusammenhang mit Reihung bei Ermessensübung)

Stammrechtssatz

Bei der Handhabung des Ermessens ist es der Behörde nicht verwehrt, eine Reihung der Bewerber nach bestimmten Gesichtspunkten vorzunehmen, soweit diese Regelung nicht dem Sinn des Gesetzes widerspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001865.X02

Im RIS seit

10.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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