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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §276 Abs1;Beachte
y16977; yk17031Rechtssatz
Das Vorliegen einer Berufungsentscheidung, in der der Bescheid der Erstbehörde ohne Begründung aufgehoben wurde, weil dem Standpunkt der Partei Rechnung getragen wurde, hindert die Abgabenbehörde den gleichen Abgabenanspruch noch einmal geltend zu machen.
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E 6.7.1965, 784/64 #1 VwSlg 3310 F/1965
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000784.X01Im RIS seit
22.08.2001