RS Vwgh 1965/7/8 2366/64

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Veröffentlicht am 08.07.1965
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Unter Schutz- und Regulierungswasserbau sind Bauten und Vorrichtungen gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers zu verstehen. (Hinweis auf E vom 31.3.1960, Z. 2519/58 und vom 28.6.1962, Zl. 1418/61)Unter Schutz- und Regulierungswasserbau sind Bauten und Vorrichtungen gegen die schädlichen Einwirkungen des Wassers zu verstehen. (Hinweis auf E vom 31.3.1960, Ziffer 2519 /, 58 und vom 28.6.1962, Zl. 1418/61)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964002366.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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