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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ausführungen über den Mangel der Beschwerdeberechtigung bei nicht erschöpftem Instanzenzug, hier bei Rückziehung der Berufung gegen ein Straferkenntnis (Gewerberecht), aber Aufrechterhaltung bestimmter Ausführungen als Strafmilderungsansuchen nach § 51 Abs 4 2. Halbsatz VStG 1950.Ausführungen über den Mangel der Beschwerdeberechtigung bei nicht erschöpftem Instanzenzug, hier bei Rückziehung der Berufung gegen ein Straferkenntnis (Gewerberecht), aber Aufrechterhaltung bestimmter Ausführungen als Strafmilderungsansuchen nach Paragraph 51, Absatz 4, 2. Halbsatz VStG 1950.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001996.X01Im RIS seit
16.10.2001Zuletzt aktualisiert am
11.07.2016