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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §40;Rechtssatz
Bei der Beschlußfassung des Getreideausgleichsfonds über Einfuhrbewilligungen handelt es sich nicht um einen Vorgang, der einer mündlichen Verhandlung iSd § 40 ff AVG 1950 zugänglich sein kann, weil ausschließlich die Rechtsfrage zu entscheiden ist, welches Anbot am preiswertesten zu beurteilen ist.Bei der Beschlußfassung des Getreideausgleichsfonds über Einfuhrbewilligungen handelt es sich nicht um einen Vorgang, der einer mündlichen Verhandlung iSd Paragraph 40, ff AVG 1950 zugänglich sein kann, weil ausschließlich die Rechtsfrage zu entscheiden ist, welches Anbot am preiswertesten zu beurteilen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001765.X01Im RIS seit
08.10.2001