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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 Abs1 litb;Rechtssatz
Es ist nicht unzulässig, bei Beurteilung der Frage, ob ein Bedarf nach einem Unternehmen des Mietwagengewerbes, spezialisiert auf den Einsatz von Krankentransportwagen anzunehmen sie, die Frage zu prüfen, ob die Nachfrage nach derartigen Transportleistungen durch Einrichtungen der Gesellschaft vom Roten Kreuz in der gleichen Art, wie dies von einem gewerblichen Unternehmen zu erwarten sei, befriedigt werden könne.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001251.X01Im RIS seit
14.09.2001