RS Vwgh 1965/9/7 1251/64

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Veröffentlicht am 07.09.1965
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 Abs1 litb;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht unzulässig, bei Beurteilung der Frage, ob ein Bedarf nach einem Unternehmen des Mietwagengewerbes, spezialisiert auf den Einsatz von Krankentransportwagen anzunehmen sie, die Frage zu prüfen, ob die Nachfrage nach derartigen Transportleistungen durch Einrichtungen der Gesellschaft vom Roten Kreuz in der gleichen Art, wie dies von einem gewerblichen Unternehmen zu erwarten sei, befriedigt werden könne.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001251.X01

Im RIS seit

14.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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