RS Vwgh 1965/9/14 0036/65

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Veröffentlicht am 14.09.1965
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §58 Abs1;
  1. StVO 1960 § 58 heute
  2. StVO 1960 § 58 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  3. StVO 1960 § 58 gültig von 01.07.1983 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983

Rechtssatz

Aus einer Übermüdung kann auf eine im § 58 Abs 1 StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.Aus einer Übermüdung kann auf eine im Paragraph 58, Absatz eins, StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965000036.X02

Im RIS seit

07.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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