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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §58 Abs1;Rechtssatz
Aus einer Übermüdung kann auf eine im § 58 Abs 1 StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.Aus einer Übermüdung kann auf eine im Paragraph 58, Absatz eins, StVO umschriebene Verfassung geschlossen werden, in der das Lenken eines Fahrzeuges verboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000036.X02Im RIS seit
07.08.2001