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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §113 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß aus einer unvollständigen Rechtsbelehrung - abgedruckt auf den Formularen für die Meldung der Sonderzahlungen - mangels eines diesbezüglichen Anhaltspunktes im Gesetze nicht abgeleitet werden könne, daß deshalb der Krankenkasse die Vorschreibung eines Beitragszuschlages wegen der nicht fristgerecht erfolgten Meldung einer Sonderzahlung nach § 113 Abs 1 ASVG verwehrt sei.Ausführungen dahingehend, daß aus einer unvollständigen Rechtsbelehrung - abgedruckt auf den Formularen für die Meldung der Sonderzahlungen - mangels eines diesbezüglichen Anhaltspunktes im Gesetze nicht abgeleitet werden könne, daß deshalb der Krankenkasse die Vorschreibung eines Beitragszuschlages wegen der nicht fristgerecht erfolgten Meldung einer Sonderzahlung nach Paragraph 113, Absatz eins, ASVG verwehrt sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000271.X02Im RIS seit
13.09.2001