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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Ermessensübung im Zusammenhang mit der Ausübung des Wahlrechtes unter mehreren Bewerbern um eine Taxikonzession in dem Sinne, daß jene Gesichtspunkte, von denen sich die Behörde leiten läßt, nicht allein aus rein äußerlichen Tatbeständen wie z. B. die Gründung einer öffentlichen Handelsgesellschaft gewonnen werden dürfen, sondern auf die hinter dem formellen Geschehen stehenden tatsächlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten abgestellt werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001310.X01Im RIS seit
24.09.2001