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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Beachte
y15114; yk15368Rechtssatz
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbrechung der Bemessungsverjährung nach § 209 Abs 1 BAO, sind NICHT die gleichen, die zur Unterbrechung der Einhebungsverjährung (§ 238 Abs 2 BAO) führen.Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbrechung der Bemessungsverjährung nach Paragraph 209, Absatz eins, BAO, sind NICHT die gleichen, die zur Unterbrechung der Einhebungsverjährung (Paragraph 238, Absatz 2, BAO) führen.
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E 17.9.1965, 1899/64 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001899.X01Im RIS seit
16.10.2001