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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §78;Beachte
y12775;Rechtssatz
Die Erlassung bestimmter Abgabenbescheide kann nur derjenige verlangen, dem in dem betreffenden Abgabenverfahren Parteistellung zukommt; ein rein wirtschaftliches Interesse reicht nicht aus, um die bescheidmäßige Feststellung von Tatsachen, die einem anderen gehörige Grundstücke betreffen, fordern zu können.
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E 17.9.1965, 0072/65 #1 VwSlg 3318 F/1965;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000072.X01Im RIS seit
19.07.2001