RS Vwgh 1965/9/20 1866/64

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Veröffentlicht am 20.09.1965
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

y8788;

Rechtssatz

Ein formell nicht ordnungsmäßig geführtes Lohnkonto gibt der Behörde bereits die Befugnis, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Dies gilt umsomehr, wenn auch die materiellen Voraussetzungen zweifelhaft sind, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Finanzamt und vor der Polizeibehörde - die aus anderen Gründen Erhebungen führt - widersprechende Aussagen gemacht haben.

*

E 20.9.1965, 1866/64 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001866.X01

Im RIS seit

12.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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