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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MühlenG 1960 §2 Abs8 idF 1962/199;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1621/63 E VS 4. Mai 1965 VwSlg 6679 A/1965 RS 1Stammrechtssatz
Dem Mühlenfonds kommt mit der Behauptung, dass durch einen gesetzwidrigen Bescheid bei der Festsetzung der monatlichen Vermahlungsmenge in sein Recht, bei Übervermahlungen Zahlungen zu erhalten, eingegriffen werde, Beschwerdeberechtigung zu.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001308.X02Im RIS seit
24.09.2001Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011