Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §78;Rechtssatz
Eine Bescheidmäßige Feststellung darüber, ob geltend gemachte Beträge bei der Berechnung des Einkommens gem § 13 KOVG 1957 abzugsfähig sind, ist im Gesetz nicht vorgesehen.Eine Bescheidmäßige Feststellung darüber, ob geltend gemachte Beträge bei der Berechnung des Einkommens gem Paragraph 13, KOVG 1957 abzugsfähig sind, ist im Gesetz nicht vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000879.X04Im RIS seit
14.11.2001