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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14;Beachte
y12285;Rechtssatz
Die Umwandlung einer OHG in eine KG stellt lediglich eine einfach Formänderung dar, die nicht einmal nach bürgerlich-rechtlicher Auffassung die Rechtskontinuität der Gesellschaft aufhebt und auch steuerrechtlich die Kontiunität der Gesellschaft nicht unterbricht.
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E 24.9.1965, 827/64 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000827.X01Im RIS seit
24.08.2001