RS Vwgh 1965/9/24 0528/65

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Veröffentlicht am 24.09.1965
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Für die berufskundliche Beurteilung ist aus der Berufsgeschichte derjenige Beruf als maßgebend herauszunehmen, den der Beschädigte während der von ihm erreichten günstigsten sozialen Höhenlage geraume Zeit hindurch ausgeübt hat (Hinweis E 25.11.1955, 2657/54, VwSlg 3896 A/1955).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965000528.X01

Im RIS seit

10.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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