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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1;Rechtssatz
Der Beschädigte hat Anspruch, daß im Spruch des Bescheides nicht nur über den Anspruch auf Beschädigtenrente, sondern auch über die Anerkennung der geltend gemachten Leiden als Dienstbeschädigung abgesprochen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000429.X01Im RIS seit
03.10.2001