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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1431;Rechtssatz
War - objektiv gesehen - aus dem Gehaltsstreifen zu ersehen, daß in dem darin ausgewiesenen Bruttobezug eine nicht gebührende Dienstzulage enthalten ist, dann kann nicht gesagt werden, daß der Beamte die Dienstzulage im guten Glauben empfangen hat (Hinweis E 30.6.1965, 1278/63).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963000728.X01Im RIS seit
31.05.2001Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018