RS Vwgh 1965/9/29 0728/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.09.1965
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
63/02 Gehaltsgesetz

Rechtssatz

War - objektiv gesehen - aus dem Gehaltsstreifen zu ersehen, daß in dem darin ausgewiesenen Bruttobezug eine nicht gebührende Dienstzulage enthalten ist, dann kann nicht gesagt werden, daß der Beamte die Dienstzulage im guten Glauben empfangen hat (Hinweis E 30.6.1965, 1278/63).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1963000728.X01

Im RIS seit

31.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten