RS Vwgh 1965/9/30 1132/65

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Veröffentlicht am 30.09.1965
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen in Widerlegung des Beschwerdevorbringens dahingehend, dass im § 68 Abs 4 AVG nur von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde und nicht von der im Instanzenzug übergeordneten Behörde die Rede ist (Grundverkehr OÖ).Ausführungen in Widerlegung des Beschwerdevorbringens dahingehend, dass im Paragraph 68, Absatz 4, AVG nur von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde und nicht von der im Instanzenzug übergeordneten Behörde die Rede ist (Grundverkehr OÖ).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965001132.X03

Im RIS seit

14.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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