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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen in Widerlegung des Beschwerdevorbringens dahingehend, dass im § 68 Abs 4 AVG nur von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde und nicht von der im Instanzenzug übergeordneten Behörde die Rede ist (Grundverkehr OÖ).Ausführungen in Widerlegung des Beschwerdevorbringens dahingehend, dass im Paragraph 68, Absatz 4, AVG nur von der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde und nicht von der im Instanzenzug übergeordneten Behörde die Rede ist (Grundverkehr OÖ).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965001132.X03Im RIS seit
14.09.2001