RS Vwgh 1965/9/30 0725/65

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Veröffentlicht am 30.09.1965
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Von einer Wasserbenutzungsanlage kann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Motor, mit welchem die Triebkraft des Wassers nutzbar gemacht wurde, nicht mehr vorhanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965000725.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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