RS Vwgh 1965/10/6 1055/65

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Veröffentlicht am 06.10.1965
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

DP §84;
GÜG §23 Abs3 idF 1956/55;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen unter denen ein Beamter seinen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklären kann, sind in den §§ 84 ff DP erschöpfend enthalten (Hinweis E VfGH 30.10.1925, VwSlg 4589).Die Voraussetzungen unter denen ein Beamter seinen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklären kann, sind in den Paragraphen 84, ff DP erschöpfend enthalten (Hinweis E VfGH 30.10.1925, VwSlg 4589).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965001055.X02

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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