RS Vwgh 1965/10/6 1055/65

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Veröffentlicht am 06.10.1965
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

DP §84 Abs4;
GÜG §23 Abs3 idF 1956/55;

Rechtssatz

Die gemäß § 23 Abs 3 des Gehaltsüberleitungsgesetzes bestehende Verpflichtung zur Räumung der Naturalwohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses kann einer Geldverbindlichkeit aus dem Dienstverhältnis nicht gleichgesetzt werden.Die gemäß Paragraph 23, Absatz 3, des Gehaltsüberleitungsgesetzes bestehende Verpflichtung zur Räumung der Naturalwohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses kann einer Geldverbindlichkeit aus dem Dienstverhältnis nicht gleichgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965001055.X01

Im RIS seit

13.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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