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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Es besteht keine gesetzliche Vorschrift weitere Sachverständigengutachten oder das Gutachten einer Universitätsklinik einzuholen.
Schlagworte
Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter UntersuchungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000876.X01Im RIS seit
15.01.2002Zuletzt aktualisiert am
20.05.2010