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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Ausschlusses der Anwendbarkeit des § 73 im Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Erhebung einer Säumnisbeschwerde gegen die Berufungsbehörde.Ausführungen zur Frage des Ausschlusses der Anwendbarkeit des Paragraph 73, im Verwaltungsstrafverfahren im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Erhebung einer Säumnisbeschwerde gegen die Berufungsbehörde.
Schlagworte
DevolutionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965001508.X02Im RIS seit
22.01.2002Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017