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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das des Vorliegens einer Härte iSd § 54 Abs 2 und 4 KOVG kommt es auf die voraussichtlichen Verhältnisse im Einbringungszeitrum an.Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das des Vorliegens einer Härte iSd Paragraph 54, Absatz 2 und 4 KOVG kommt es auf die voraussichtlichen Verhältnisse im Einbringungszeitrum an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001789.X02Im RIS seit
09.10.2001