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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
Hat ein Bfr die Bescheide, die seinen Zusatzrentenanspruch für einen Zeitraum regeln, im Instanzenweg und vor dem VwGH nicht bekämpft, so kann er gegen den letztinstanzlichen Bescheid bezüglich der Einbringung im Zuge der Kompensation Umstände die das Entstehen eines Übergenusses überhaupt ausschließen sollen und so gegen das Ergebnis des rechtskräftigen Verfahrens über den Anspruch selbst ins Treffen geführt werden nicht mehr mit Erfolg geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001789.X01Im RIS seit
09.10.2001