RS Vwgh 1965/10/22 0702/65

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Veröffentlicht am 22.10.1965
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1953 Anl Abschn3 Z3 litg;

Rechtssatz

In der Position III/3/g der Richtsatzverordnung sind nicht nur subjektive, sondern auch objektive Momente erfaßt. Liegen nur subjektive Empfindungen vor, so kann die oben angeführte Position nicht herangezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965000702.X01

Im RIS seit

21.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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