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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Rechtssatz
Der vom Dienstgeber dem Dienstnehmer gewährte Ersatz für die täglichen Fahrten zur Erreichung des Arbeitsplatzes mit Autobus oder Eisenbahn gilt nicht als beitragsfreies Entgelt im Sinne des § 49 Abs 3 Z 1 ASVG.Der vom Dienstgeber dem Dienstnehmer gewährte Ersatz für die täglichen Fahrten zur Erreichung des Arbeitsplatzes mit Autobus oder Eisenbahn gilt nicht als beitragsfreies Entgelt im Sinne des Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000219.X01Im RIS seit
11.09.2001