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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §200 Abs2;Beachte
y14861; yk17302Rechtssatz
Im Beschwerdefall hatte die Abgabenbehörde einen endgültigen Steuerbescheid im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens durch einen vorläufigen Steuerbescheid ersetzt; die Frage der Zulässigkeit dieser Maßnahme war vom VwGH nicht zu prüfen. *
E 29.10.1965, 1592/64 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001592.X01Im RIS seit
03.10.2001