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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Es besteht keine Vorschrift, daß die Berufungsbehörde den Spruch des Straferkenntnisses erster Instanz im Spruch des Berufungsbescheides wiederholen muß.
Schlagworte
Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000794.X01Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009