RS Vwgh 1965/11/12 1522/65

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Veröffentlicht am 12.11.1965
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs2;
AVG §68 Abs3;
AVG §68 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0937/49 B 8. Juni 1949 VwSlg 903 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Gegen Entscheidungen der an die Stelle der Versorgungsämter getretenen Landesinvalidenämter ist kein Rechtsmittel zulässig. Die Erklärung einer Behörde, dass sie von ihrem Aufsichtsrecht keinen Gebrauch macht, ist kein Bescheid.

Schlagworte

Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965001522.X01

Im RIS seit

10.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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