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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0937/49 B 8. Juni 1949 VwSlg 903 A/1949 RS 1Stammrechtssatz
Gegen Entscheidungen der an die Stelle der Versorgungsämter getretenen Landesinvalidenämter ist kein Rechtsmittel zulässig. Die Erklärung einer Behörde, dass sie von ihrem Aufsichtsrecht keinen Gebrauch macht, ist kein Bescheid.
Schlagworte
Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965001522.X01Im RIS seit
10.10.2001