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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs2;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0686/47 E 23. Jänner 1950 VwSlg 1198 A/1950 RS 2; (RIS: abgv)Rechtssatz
Die Verletzung des Parteiengehörs vor Fällung des Straferkenntnisses kann nicht immer und überall als ein Mangel angesehen werden, der "vor der Berufungsbehörde nicht saniert werden kann" und in jedem Fall mit der Aufhebung des Straferkenntnisses nach § 66 Abs 2 AVG beantwortet werden müßte (Hinweis E 26.10.1961, 0172/61, VwSlg 5653 A/1961).Die Verletzung des Parteiengehörs vor Fällung des Straferkenntnisses kann nicht immer und überall als ein Mangel angesehen werden, der "vor der Berufungsbehörde nicht saniert werden kann" und in jedem Fall mit der Aufhebung des Straferkenntnisses nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG beantwortet werden müßte (Hinweis E 26.10.1961, 0172/61, VwSlg 5653 A/1961).
Schlagworte
BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000056.X02Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
14.11.2008