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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Macht der Sachverständige seinen Vorschlag bezüglich der Anerkennung eines Leidens ausdrücklich von einem bestimmten Element der behördlichen Beweiswürdigung abhängig und hat der Berufungswerber im Rechtsmittel eine eingehende Darstellung der betreffenden Vorgänge gegeben, so ist eine nähere beweiswürdige Begründung erforderlich, zumal unter Umständen auch die Parteienvernehmung zur Glaubhaftmachung ausreichen kann. (Hinweis auf E vom 12.9.1963, Zl. 0272/63 und vom 28.5.1965, Zl. 1540/64)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002159.X04Im RIS seit
18.10.2001