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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen hinsichtlich der Zurückweisung eines KOV-Antrages nach § 68 Abs 1 AVG, dessen unklare Formulierung nicht als Wiederaufnahmeantrag sondern als Begehren auf neue Entscheidung auf Grund neuer Beweismittel gewertet wurde. (Hinweis auf E vom 29.3.1963, Zl. 0825/62)Ausführungen hinsichtlich der Zurückweisung eines KOV-Antrages nach Paragraph 68, Absatz eins, AVG, dessen unklare Formulierung nicht als Wiederaufnahmeantrag sondern als Begehren auf neue Entscheidung auf Grund neuer Beweismittel gewertet wurde. (Hinweis auf E vom 29.3.1963, Zl. 0825/62)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002159.X01Im RIS seit
18.10.2001